Der Deutsche Alpenverein versteht sich sowohl als Bergsport- als auch als Naturschutzverband.
Er ist Mitglied im Deutschen Sportbund und im Deutschen Naturschutzring.
Seit vielen Jahrzehnten setzt er sich in seinen Satzungszielen und im praktischen Handeln für den Schutz der Natur ein.
Sein Grundsatzprogramm zur umwelt- und sozialverträglichen Entwicklung und zum Schutz des Alpenraums stammt aus
dem Jahr 1977 und wurde 1994 - anlässlich der 125-Jahr-Feiern des DAV - novelliert.
Seit 2005 ist der Deutsche Alpenverein ein durch das Bundesumweltministerium bundesweit anerkannter
Naturschutzverband.
zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung des Alpenraums
sowie zum umweltgerechten Bergsport
Alpenkonvention
Die Alpenkonvention ist ein internationaler Staatsvertrag, der eine nachhaltige Entwicklung des Alpenraums sicherstellen
soll. Damit setzen die Alpenstaaten weltweit die Beschlüsse der Agenda 21 konkret um. Unter der Regie des damaligen
deutschen Umweltministers Klaus Töpfer fand 1989 in Berchtesgaden (D) die 1. Alpenkonferenz der Umweltminister statt.
Die Alpenkonvention wurde dann am 7. November 1991 in Salzburg (A) unterzeichnet von
Österreich | |
Frankreich | |
Deutschland | |
Italien | |
Liechtenstein | |
Schweiz | |
Europäische Union |
Nachträglich beigetreten sind:
Slowenien | unterzeichnete die Konvention am 29. März 1993. | |
Monaco | trat der Konvention aufgrund eines Zusatzprotokolls bei. |
Die Konvention trat am 6. März 1995 in Kraft.